1987-1991 Ausbildung zur Kommunikationselektronik, 1992-1994 BOS Bamberg, 1994-1996 Ausbildung zum Bauzeichner, 1996-2000 Architekturstudium Hochschule Coburg, 2000-2002 angestellter Architekt, 2001-2003 Master-Abendstudium, Master of Business and Engineering (MBE), Hochschule Nürnberg, seit 2003 selbstständiger Architekt, Gründung des Büros Glauber - Rosbigalle in Forchheim.
Seit 1993 Mitglied bei FREIE WÄHLER, seit 2002 Gemeinderat Pinzberg, von 2002-2008 Jugendbeauftragter der Gemeinde Pinzberg, von 2008-2020 stellv. Bürgermeister Pinzberg, seit 2008 Landtagsabgeordneter, seit 2014 Kreisrat im Kreistag Forchheim, seit 2018 Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz.
Mitgliedschaft und ehrenamtliches Engagement in verschiedenen Vereinen und Verbänden.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
FREIE WÄHLER
Mitglied der Staatsregierung
12.11.2018 - heute
Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz
Wahlkreis:
Oberfranken
Wahlkreis:
Oberfranken
Weitere Gremien:
05.11.2018 - 31.12.2018 Rundfunkrat (Mitglied)
05.11.2018 - 03.12.2018 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.