1971-1980 Grund- und Hauptschule mit qualifizier. Hauptschulabschluss, 1980-1983 Ausbildung zum Konditor, 1984-1988 Soldat auf Zeit, 1989-1997 Fachschweißer (2 Jahre) Baustellenleiter im Anlagenbau/Lebensmittelindustrie, seit 1997 selbst. Metallbauunternehmer in der Lebensmittelindustrie.
Seit 2015 Mitglied im AfD-Kreisverband Passau/Freyung-Grafenau. Seit 2017 Kreisvorsitzender AfD-Kreisverband Passau.
Mitglied im Gleitschirmverein "Die Grenzlandflieger FRG".
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Mitglied)
10.10.2019 - 30.10.2023 Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (stv. Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Passau, Passau, jährlich 2.251,56 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.