geboren 05.03.1968 in Hohenwart Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
1975-1981 Grund-/Hauptschule Hohenwart, 1981-1985 Realschule Schrobenhausen, 1985-1988 Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, 1991-1995 Studium der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften, 1990-1999 Soldat der Bundesluftwaffe, Laufbahn der Truppenoffiziere, 1999-2008 Wirtschaftsreferent und Pressesprecher im LRA Neuburg-Schrobenhausen.
Seit 2007 Mitglied der FREIEN WÄHLER, 2008-2018 Landrat des LKR Neuburg-Schrobenhausen, 2018 - 2023 Abgeordneter des Bayerischen Landtages und Mitglied der Bayerischen Staatsregierung (Wirtschaftsstaatssekretär), 2023 Wiederwahl als Abgeordneter im Bayerischen Landtag für den Stimmkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Vizepräsident des Landesjagdverbandes Bayern e. V., Jägervereinigung Schrobenhausen, Jägervereinigung Neuburg, Kgl. priv. Feuerschützengesellschaft Schrobenhausen, Schützenverein Brunnen, VdK, Feuerwehr Hohenried und Karlshuld, Menschen helfen - Leben retten e.V., Förderverein Auenzentrum Neuburg (Vorsitzender), Fischereiverein Burgheim, Kriegsgräberfürsorge u.a.m.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FREIE WÄHLER
Mitglied der Staatsregierung
12.11.2018 - 07.11.2023
Staatssekretär für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stimmkreis:
Neuburg-Schrobenhausen
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
Weitere Gremien:
12.12.2023 - heute Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (Mitglied)
30.11.2023 - heute Parlamentarisches Kontrollgremium (stv. Mitglied)
30.11.2023 - heute stellvertretender Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Neuburg/Herrenwörth
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (Mitglied)
Wahlkreis:
Oberbayern
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Wehrübung, Deutsche Bundeswehr, von 21.05.2024 bis 29.05.2024
2024: 233,19 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Vertreter in der Vertreterversammlung (ehrenamtlich), Schrobenhausener Bank eG, Schrobenhausen, seit 22.04.2024
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Beirats (ehrenamtlich), Bayerische Staatsforsten AöR, Regensburg, seit 29.04.2024
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.