geboren 28.02.1978 in Kempten Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1994 Mittlere Reife 1996 Abschluss der Ausbildung zum Bankkaufmann 2002 Abitur auf dem zweiten Bildungsweg 2007 Hochschulabschluss als Diplom-Verwaltungswissenschaftler 2014 Wahl zum Ersten Bürgermeister der Marktgemeinde Altusried 2023 Wahl in den Bayerischen Landtag.
2009 bis 2016 Kreisvorsitzender der CSU Oberallgäu seit 2014 Mitglied des Oberallgäuer Kreistages.
Seit 2021 Vorsitzender des Landschaftspflegeverbandes Oberallgäu-Kempten.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Kempten, Oberallgäu
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Weitere Gremien:
12.12.2023 - heute Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (stv. Mitglied)
30.11.2023 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Kempten
30.11.2023 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Memmingen
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Erster Bürgermeister, Markt Altusried, Altusried
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich, Sparkasse Allgäu, Kempten
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Verwaltungsrates (ehrenamtlich), Sparkasse Allgäu, Kempten, monatlich 600 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Kreistages (ehrenamtlich), Kreistag Oberallgäu, Sonthofen
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.