Seit 2018 AfD-Mitglied, seit 2019 Kreisvorsitzender AfD Ansbach-Weißenburg, seit 2021 2. Bezirksvorsitzender Mittelfranken, seit 2020 Fraktionsvorsitzender im Stadtrat Ansbach, 2019-2023 Bezirksrat Mittelfranken, seit 2023 Mitglied des Bayerischen Landtages.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
Weitere Gremien:
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Regionalverkaufsleiter, JYSK SE, Handewitt
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
vertragliches Rückkehrrecht, JYSK SE, Handewitt
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.