geboren 28.02.1995 in Cham Konfession/Bekenntnis katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
2013 Abitur am Benedikt Stattler Gymnasium Bad Kötzting, abgeschlossenes Studium der Politikwissenschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg; Gründer einer eigenen Produktionsfirma u.a. mit Berufserfahrung bei Antenne Bayern und Burda Verlag, 2022-2023 Abgeordnetenbüroleiter von MdL a.D. Robert Riedl.
Stadtrat in Bad Kötzting: Mitglied im Bau- und Umweltausschuss, Jugendreferent der Stadt, Referent für Schulen, Stellv. Referent für Sport- und Freizeit, Stellv. Mitglied im Haupt- und Personalausschuss, Stellv. Mitglied im Verkehrsausschuss, Stellv. Mitglied im Finanzausschuss, Stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss; Kreisrat im Landkreis Cham: Beauftragter des Kreistags für Regionale Entwicklung, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Regionale Entwicklung, Mitglied im Jugendhilfeausschuss, Stellv. Mitglied im Werkausschuss Digitale Infrastruktur; seit 2019 FREIE WÄHLER-Mitglied, Vorstandsmitglied des FREIE WÄHLER Ortsverbandes Bad Kötzting.
TV Bad Kötzting, FREIE WÄHLER Kreisverband Cham.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Oberpfalz
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (Mitglied)
Weitere Gremien:
03.07.2024 - heute Kinderkommission des Bayerischen Landtags (stv. Mitglied)
30.11.2023 - heute stellvertretender Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Weiden
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Büroleiter, Abgeordnetenbüro Robert Riedl, Bad Kötzting
Unternehmer, Produktionsfirma RAMPENSOUND, Bad Kötzting
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Stadrats (ehrenamtlich), Stadt Bad Kötzting
Mitglied des Kreisrats (ehrenamtlich), Landkreis Cham, Cham
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Unternehmer, Produktionsfirma RAMPENSOUND, Bad Kötzting
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Bad Kötzting 2024: 1. Quartal 50 EUR, 2. Quartal 50 EUR, 3. Quartal 50 EUR, 4. Quartal 150 EUR (jeweils brutto*)
Mitglied des Kreisrats (ehrenamtlich), Landkreis Cham, Cham, monatlich 70 EUR (brutto*) zusätzlich in 2023: 4. Quartal 62 EUR (brutto*) zusätzlich in 2024: 2. Quartal 62 EUR, 3. Quartal 124 EUR, 4. Quartal 62 EUR (jeweils brutto*)
stellv. Vorsitzender des Anstaltsbeirats (ehrenamtlich), Justizvollzugsanstalt Weiden, Weiden
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.