Rechtsanwalt, Vizepräsident des Bayerischen Landtags
Stimmkreis Tirschenreuth
geboren 23.08.1968 in Bayreuth Familienstand verheiratet, 2 Kinder Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
1974-1979 Grund- und Hauptschule Ebnath, 1979-1988 Augustinus-Gymnasium Weiden, 1988-1989 Wehrdienst in Roding und Pfreimd. 1989-1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, 1995-1997 Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg, 1998 Rechtsanwalt in der Kanzlei Hars & Kollegen, Brand, seit 1999 Justitiar der W. Markgraf GmbH & Co. KG, Bauunternehmung, Bayreuth, Beschäftigungsverhältnis ruht seit Oktober 2008.
1989-1993 JU-Ortsvorsitzender, 1991-1993 stellvertretender Kreisvorsitzender der JU Tirschrenreuth, 1991-1995 stellvertretender Bezirksvorsitzender der JU Oberpfalz, seit 2010 Kreisvorsitzender der CSU Tirschenreuth, seit 1990 Mitglied im Gemeinderat Brand, Mai 1996 bis April 2002 und seit Januar 2005 Mitglied im Kreistag des Landkreises Tirschenreuth.
Erster Vorsitzender des Vereins der Freunde & Förderer der Internationalen Begegnungsstätte Kloster Speinshart e.V., Stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsrats der Rainer-Markgraf-Stiftung, Verbandsrat im ZRF Oberpfalz-Nord, Verbandsrat im Zweckverband "Sparkasse Oberpfalz Nord", Gründer und langjähriger Vorsitzender der Theatergruppe Brand, Mitglied im Fichtelgebirgsverein e.V., Mitglied der KAB, der Freiwilligen Feuerwehr und in weiteren Vereinen.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Tirschenreuth
Landtag:
30.10.2023 - heute I. Vizepräsident des Landtages
Präsidium:
30.10.2023 - heute Präsidium (Mitglied)
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
Weitere Gremien:
12.12.2023 - heute Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (stv. Mitglied)
23.10.2008 - 07.10.2013 Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB (stv. Mitglied)
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwalt, Brand
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
2. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Tirschenreuth, Tirschenreuth
2023: 4. Quartal 64,00 EUR (brutto*)
2024: 1. Quartal 334,40 EUR (brutto*) 3. Mitglied des Gemeinderats (ehrenamtlich), Gemeinde Brand, Brand
2023: 160,00 EUR (brutto*)
4. kooptiertes Mitglied (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Tirschenreuth, Tirschenreuth
5. Verbandsrat, Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralamierung Nordoberpfalz, Weiden
2024: 40,00 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. stellv. Vorsitzender des Stiftungsrats, Rainer-Markgraf-Stiftung, Bayreuth
2023: 6.000,00 EUR (brutto*)
2024: 3.000,00 EUR (brutto*)
2. Vorsitzender (ehrenamtlich), Verein der Freunde & Förderer der Internationalen Begegnungsstätte Kloster Speinshart e. V., Speinshart
3. Mitglied des Stiftungsrats (ehrenamtlich), Stiftung Kultur- und Begegnungszentrum und Umweltstation Abtei Waldsassen, Waldsassen
4. Mitglied des Beirats (ehrenamtlich), Förderverein der OT Weiden e. V., Weiden
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
Ruhendes Arbeitsverhältnis, W. Markgraf GmbH & Co KG, Bayreuth
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.