Abitur in Landshut, Studium in München für Lehramt am Gymnasium Sport u. Wirtschaftswissenschaften, Planstelle am Gymnasium Dingolfing, seit 1992 Festwirtin mit Ehemann Franz.
Seit 1996 Stadträtin für die Freien Wähler in Landshut, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 1. Vorsitzende des FREIE WÄHLER Landshut e.V.; seit 2020 3. Bürgermeisterin der Stadt Landshut.
Mitglied im Regionalbeirat der Ameos-Kliniken Rottal-Inn, Verwaltungsrat Sparkasse Landshut, Freundeskreis FH Landshut.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Niederbayern
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2024 - heute Rundfunkrat (Mitglied)
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
01.01.2019 - 31.12.2023 Rundfunkrat (Mitglied)
Weitere Funktionen:
27.11.2023 - heute Stv. Fraktionsvorsitzende FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied im Aufsichtsrat (ehrenamtlich), Ameos Klinik, Simbach am Inn
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Stadträtin und 3. Bürgermeisterin, Stadt Landshut, Landshut
monatlich 1.754 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Rundfunkrates (von Amts wegen), Bayerischer Rundfunk, München monatlich 800 EUR (brutto*)
3. Mitglied des Verwaltungsrates (von Amts wegen), Sparkasse Landshut, Landshut
monatlich 600 EUR (brutto*)
4. Mitglied des Kuratoriums (ehrenamtlich), FH Landshut, Landshut
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.