Fachabitur Wirtschaft in Deggendorf Aloys-Fischer-Schule, Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau, Bilanzbuchhalter IHK, Studium BWL in Deggendorf, Stipendiat der SBB, selbst. Unternehmer, Angestellte.
April 2015 Eintritt in die AfD, Okt. 2015 bis Sep. 2019 im Landesvorstand der AfD Bayern, von Okt. 2017 bis Sep. 2019 als 1. stellv. Landesvorsitzende, von 2016-2023 Kreisvorsitzende KV Deggendorf, derzeit Stellv. Vorsitzende KV Deggendorf, seit 2022 Bezirksvorsitzende Niederbayern. Fraktionsvorsitzende der AfD Fraktion im Bayerischen Landtag, Sprecher für den „Ländlichen Raum“, Frauen, Kinder und Religion, Fraktionsvorsitzende der AfD Fraktion im Kreistag Deggendorf.
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
12.11.2019 - 30.10.2023 Kinderkommission des Bayerischen Landtags (Mitglied)
Weitere Funktionen:
05.11.2018 - 30.09.2021 Fraktionsvorsitzende AfD
19.10.2023 - heute Fraktionsvorsitzende AfD
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.