• Seit 2000 Mitglied der CSU und FU • seit 2002 Mitglied im Marktgemeinderat Eichendorf • seit 2003 Ortsvorsitzende des FU-Ortsverbandes Eichendorf • 2008 bis 2020 2. Bürgermeisterin der Marktgemeinde Eichendorf • seit 2009 Ortsvorsitzende des CSU-Ortsverbandes Adldorf, Eichendorf • von 2009 bis 2019 Kreisvorsitzende des FU-Kreisverbandes Dingolfing-Landau • seit 2011 Mitglied im FU-Bezirksvorstand • seit 2011 Mitglied im CSU-Bezirksvorstand • seit 2018 Mitglied des Bayerischen Landtages • seit 2019 Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Niederbayern • seit 2020 Mitglied des Kreistages Dingolfing-Landau • seit 2023 Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene, München, seit 08.11.2023, monatlich 2.000 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Marktgemeinderates, Marktgemeinde Eichendorf, Eichendorf
3. Verbandsrätin, Zweckverband Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung, Plattling
4. Vorsitzende, Anstaltsbeirat JVA Landshut, Landshut, seit 01.12.2023
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Vorstandes (ehrenamtlich), Fleischrinderverband Bayern e.V., Ansbach
2. Mitglied des Vorstandes (ehrenamtlich), BRK Kreisverband Dingolfing-Landau, Dingolfing
3. Mitglied des Caritasrates (ehrenamtlich), Caritasverband Dingolfing e.V., Dingolfing
4. Mitglied des Vorstandes (ehrenamtlich), Lebenshilfe Kreisvereinigung Dingolfing-Landau, Landau
5. Mitglied im Vorstand (ehrenamtlich), Interessengemeinschaft Deutsches Gelbvieh, Würzburg
Angaben über das Bestehen bzw. den Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Bayerischen Landtags nach Beendigung der Mitgliedschaft ein Rückkehrrecht in ein früheres Anstellungsverhältnis eingeräumt werden soll:
10 Jahre Rückkehrrecht als Amtstierärztin, Freistaat Bayern, München
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.