Seit 2018 Partei-Mitglied, seit 2018 Sprecher Ortsverband Fürstenfeldbruck-Nordwest, 2019-2021 Kreissprecher Fürstenfeldbruck, seit 2020 Gemeinderat Althegnenberg und Kreisrat Fürstenfeldbruck.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Angestellter, Landeshauptstadt München, München
Angestellter, Ziel 21, Fürstenfeldbruck
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Gemeinderats (ehrenamtlich), Gemeinde Althegnenberg, Althegnenberg
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Gemeinderats (ehrenamtlich), Gemeinde Althegnenberg, Althegnenberg 2023: 670 EUR (brutto*)
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Fürstenfeldbruck, Fürstenfeldbruck 2024: 1. Quartal 250 EUR, 2. Quartal 250 EUR (jeweils brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.