geboren in Augsburg Konfession/Bekenntnis katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
2008-2012 Grundschule Babenhausen, 2012-2017 Mittelschule Babenhausen, 2017-2019 Ausbildung zum staatlich geprüften Kinderpfleger an der Berufsfachschule für Kinderpflege in Krumbach. Während meiner Ausbildung Praktika in Finnland und Österreich, 2019 als Kinderpfleger in einer Förderschule tätig, anschließend Büromitarbeiter in Memmingen.
Seit 2019 Partei-Mitglied, seit 2020 Mitglied im Kreistag des Landkreis Unterallgäu. Seit 2021 Vorsitzender der AfD Neu-Ulm und Vorsitzender der Jungen Alternative Schwaben. Seit 2022 Bundesschatzmeister der Jungen Alternative. Seit 2023 stellvertretender Vorsitzender der Jungen Alternative Bayern.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Schwaben
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (Mitglied)
Weitere Gremien:
03.07.2024 - heute Kinderkommission des Bayerischen Landtags (Mitglied)
24.01.2024 - heute Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.