Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), BEON Energiegenossenschaft, Weiden
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Verwaltungsrats, Sparkasse Oberpfalz Nord, Weiden
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), BEON Energiegenossenschaft, Weiden
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Sparkasse Oberpfalz Nord, Weiden, bis 31.12.2023 jährlich 400 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadtrat Weiden, Weiden, monatlich 500 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Stiftungsrats (ehrenamtlich), Petra-Kelly Stiftung, München
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Weber, Laura:
laura-weber-gruene.de
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.