Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwalt, Oberviechtach
Mandant 6 2020 Stufe 1
Mandant 7 2019 Stufe 2
Mandant 44 2019 Stufe 1
Mandant 65 2018 Stufe 1
Mandant 87 2020 Stufe 1
Mandant 96 2022 Stufe 2
Mandant 100 2022 Stufe 1
Mandant 112 2019 Stufe 1
Mandant 114 2021 Stufe 1
Mandant 115 2019 Stufe 1
Mandant 116 2019 Stufe 1
Mandant 117 2019 Stufe 1
Mandant 118 2019 Stufe 2
Mandant 119 2019 Stufe 1
Mandant 120 2019 Stufe 1
Mandant 121 2019 Stufe 1
Mandant 122 2019 Stufe 1
Mandant 123 2020 Stufe 1
Mandant 124 2021 Stufe 1
Mandant 125 2021 Stufe 1
Mandant 126 2021 Stufe 1
Mandant 127 2021 Stufe 1
Mandant 129 2021 Stufe 1
Mandant 130 2021 Stufe 1
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Stadtrat, Stadt Oberviechtach, beendet zum 30.04.2020
2. Kreisrat (ehrenamtlich), Landkreis Schwandorf, Schwandorf
3. Verbandsrat, Zweckverband Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Schwandorf
4. Verwaltungsrat, Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Schwandorf
5. Jagdbeirat (ehrenamtlich), Regierung der Oberpfalz, Regensburg, seit 01.05.2021
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Erster Vorsitzender (ehrenamtlich), Teichgenossenschaft Oberpfalz, Stulln
2. Erster Vorsitzender und Präsidiumsmitglied (ehrenamtlich), Regierungsbezirksgruppe Oberpfalz, Landesjagdverband Bayern, Bayerischer Jagdverband
e. V. (BJV), Feldkirchen
3. Mitglied im Koordinierungsrat Bahnausbau Hof - Regensburg der DB Netz AG, München
4. Beirat, Sparkassenstiftung im Landkreis Schwandorf, Schwandorf, seit 23.09.2020
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwalt, Rechtsanwaltskanzlei Alexander Flierl, Oberviechtach
- Diverse Vertragspartner
2022: anwaltliche Vertretung Sammelbetrag 2. Quartal 1.966,74 EUR (brutto*), 3. Quartal 1.452,15 EUR (brutto*)
- Mandant 32, privater Haushalt
2022: anwaltliche Vertretung 528 EUR (brutto*), 528 EUR (brutto*), 172,55 EUR (brutto*)
- Mandant 5, privater Haushalt
2022: anwaltliche Vertretung 1.031,97 EUR (brutto*)
- Mandant 26, Grundstücks- und Wohnungswesen
2022: anwaltliche Vertretung 599,80 EUR, 113,96 EUR (jeweils brutto*)
- Mandant 59, privater Haushalt
2022: anwaltliche Vertretung 2.037,48 EUR (brutto*)
- Mandant 115, privater Haushalt
2022: anwaltliche Vertretung 42,84 EUR, 1.229,73 EUR (jeweils brutto*)
- Mandant 133, Gastgewerbe
2022: anwaltliche Vertretung 4.104,34 EUR (brutto*)
- Mandant 134, Grundstücks- und Wohnungswesen
2022: anwaltliche Vertretung 220,27 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Jagdbeirat (ehrenamtlich), Regierung der Oberpfalz, Regensburg, seit 01.05.2021
2. Kreisrat (ehrenamtlich), Landkreis Schwandorf, Schwandorf,
monatlich 121,54 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 60 EUR (brutto*), 30 EUR (brutto*), 60 EUR (brutto*)
2. Verbandsrat, Zweckverband Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Schwandorf
3. Verwaltungsrat, Sparkasse im Landkreis Schwandorf, Schwandorf,
monatlich 673,65 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 25,50 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Erster Vorsitzender (ehrenamtlich), Teichgenossenschaft Oberpfalz, Stulln
2. Erster Vorsitzender und Präsidiumsmitglied (ehrenamtlich), Regierungsbezirksgruppe Oberpfalz, Landesjagdverband Bayern, Bayerischer Jagdverband
e. V. (BJV), Feldkirchen,
jährlich 2.080 EUR (brutto*)
3. Verbandsausschussmitglied (ehrenamtlich), Verband Bayerische Berufsfischer e. V., Nürnberg
4. Mitglied im Koordinierungsrat Bahnausbau Hof - Regensburg der DB Netz AG, München
5. Beirat, Sparkassenstiftung im Landkreis Schwandorf, Schwandorf, seit 23.09.2020
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.