1989 Abitur am Ortenburg Gymnasium Oberviechtach, 1989-1994 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, 1994 1. Staatsexamen, 1994-1996 Referendariat, 1996 2. Staatsexamen, seit 1996 Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Oberviechtach.
Seit 1993 Mitglied der CSU, diverse Positionen auf Orts- und Kreisverbandebene, seit 2009 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Schwandorf, seit 2009 Mitglied des Bezirksvorstandes der CSU Oberpfalz, 1996-2020 Stadtrat in Oberviechtach, seit 1996 Kreisrat im Kreistag des Landkreises Schwandorf, 2002-2019 Fraktionsvorsitzender der CSU im Kreistag.
Mitglied in zahlreichen Vereinen und Verbänden, u.a. Franz-Jobst-Hilfe e.V.,1. Vorsitzender der BJV Kreisgruppe Oberviechtach, BJV-Regierungsbezirksvorsitzender, 1. Vorsitzender der Teichgenossenschaft Oberpfalz,.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Schwandorf
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
Weitere Gremien:
22.01.2019 - heute Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums
11.12.2018 - heute G 10-Kommission (Mitglied)
11.12.2018 - heute Parlamentarisches Kontrollgremium (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.