9/1968 bis 7/1972 Grundschule Kempten, 9/1972 bis 6/1981 Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten, 6/1981 Abitur, 10/1981 bis 9/1983 Wehrdienst, seit 2005 Hauptmann der Reserve, 10/1983 bis 7/1989 Studium Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften, 7/1992 2. Juristische Staatsprüfung, 10/1992 bis 2/1997 Staatsanwalt in Kempten, 03/1997 bis 08/1997 Richter am Landgericht Kempten, 9/1997 bis 8/2001 Richter am Amtsgericht Kempten, seit 9/2001 selbständiger Juristischer Berater, Autor und Moderator.
Seit 2007 Mitglied FREIE WÄHLER, seit 2008 Stadtrat in Kempten, von 05/2014 bis 10/2022 Fraktionsvorsitzender Stadtrat Kempten, seit 2013 Bezirksrat im Bezirkstag Schwaben, seit 2018 Bezirksvorsitzender der FREIEN WÄHLER Schwaben, Sprecher der FW-Fraktion für Asyl, Migration und Integration.
Vorstandsvorsitzender SG TV Kempten/TSV Kottern, Mitglied in verschiedenen Vereinen sowie gesellschaftlichen und kulturellen Organisationen wie Kuratorium Sicheres Allgäu, Allgäuer Hilfsfonds, Theater- und Musikgesellschaft Kempten, Förderverein Sing- und Musikschule Kempten, Kemptener Kleinkunstverein Klecks e.V., Stiftsstadtfreunde Kempten, TV Kempten.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Schwaben
Landtag:
30.10.2023 - heute II. Vizepräsident des Landtages
Präsidium:
30.10.2023 - heute Präsidium (Mitglied)
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2019 - heute Rundfunkrat (Mitglied)
Wahlkreis:
Schwaben
Landtag:
05.11.2018 - 30.10.2023 III. Vizepräsident des Landtages
Präsidium:
05.11.2018 - 30.10.2023 Präsidium (Mitglied)
Ältestenrat:
05.12.2018 - 30.10.2023 Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2019 - heute Rundfunkrat (Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.