1975 Abitur am Human. Gymnasium Leopoldinum Passau, 1976-1981 Juris. Studium in München, 1984-2002 Verwaltungsjurist, 2002-2008 Landrat des Landkreises Freyung-Grafenau, 2008-2017 Mitglied der FREIEN WÄHLER, seit Oktober 2017 Mitglied der FDP, Kreisrat im Landkreis Freyung-Grafenau, 2. Bürgermeister der Stadt Freyung, 1. Vorsitzender des Kultur- und Passionsspielvereins Perlesreut e.V., 1. Vorsitzender Junior-Ranger e.V., Mitglied des Vorstandes der Bürgerenergiegenossenschaft Freyung.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FDP
05.10.2017 bis 05.11.2018
fraktionslos
20.10.2008 bis 04.10.2017
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
08.12.2021 - heute „Untersuchungsausschuss Maske“ (stv. Mitglied)
28.11.2018 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
01.03.2018 - 05.11.2018 beratendes zusätzliches Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie
06.11.2013 - 04.10.2017 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
27.10.2014 - 04.10.2017 Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (stv. Mitglied)
01.07.2014 - 04.10.2017 Enquete-Kommission 'Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern' (Mitglied)
04.12.2013 - 30.09.2014 Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (stv. Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Vorstandes, Bürgerenergiegenossenschaft Freyung-Grafenau
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Muthmann, Alexander:
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.