Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwältin, Marloffstein
Mandant 1, monatlich Stufe 2
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied im Vorstand (ehrenamtlich), Evang.-luth. Kirchengemeinde, Erlangen-Altstadt, Erlangen
2. Mitglied (bis November 2019 stv. Mitglied) der Landessynode (ehrenamtlich), Evang.-luth. Kirche in Bayern, München
3. Mitglied im Kreistag, Kreistag Erlangen-Höchstadt, bis April 2020
4. stv. Vorsitzende (ehrenamtlich), BRK Erlangen-Höchstadt, beendet zum 10.07.2021
5. Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich), Diakoneo KdöR, Neuendettelsau, seit 01.10.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorstandsmitglied (ehrenamtlich), "bildung evangelisch in Europa" e.V., Erlangen
2. Mitglied im Aufsichtsrat (ehrenamtlich), Diakonie Erlangen - Diakonisches Werk Erlangen e. V.
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Hiersemann, Alexandra:
www.alexandra-hiersemann.de
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Rechtsanwältin, Kanzlei Alexandra Hiersemann, Marloffstein
Mandant 1 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, Rechtliche Beratung, monatlich 5.831 EUR (brutto*)
zusätzlich 2022: 27,13 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied im Beirat (ehrenamtlich), Access - Inklusion im Arbeitsleben gGmbH, Erlangen, seit 01.01.2021
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied im Vorstand (ehrenamtlich), Evang.-luth. Kirchengemeinde, Erlangen-Altstadt, Erlangen
2. Mitglied der Landessynode (ehrenamtlich), Evang.-luth. Kirche in Bayern, München
2022: 37,80 EUR (brutto*)
3. Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich), Diakoneo KdöR, Neuendettelsau, seit 01.10.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied im Vorstand (ehrenamtlich), Bildung evangelisch in Europa e. V., Erlangen
2. Mitglied im Aufsichtsrat (ehrenamtlich), Diakonie Erlangen - Diakonisches Werk Erlangen e. V.
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Hiersemann, Alexandra:
www.alexandra-hiersemann.de
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.