geboren 01.07.1966 in Regensburg Familienstand verheiratet, 4 Kinder Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 01.05.2020 bis heute
1972-1978 Grund- und Teilhauptschule, 1978-1986 Matura/Abitur, 1989-1992 Verwaltungswirt Beamtenfachschule Hof, 1986-1987 Bundeswehr, seit 2003 CSU-Mitglied, 2002-2020 Erster Bürgermeister Herrieden, seit 2008 Kreisrat LK Ansbach, 2009-2020 Vorsitzender Fränkische Moststraße, 2008-2020 Bezirksvorsitzender Bayer. Städtetag Mittelfranken.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 01.05.2020 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
01.05.2020 bis heute
CSU
Wahlkreis:
Mittelfranken
Ausschüsse:
01.05.2020 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Mitglied)
01.05.2020 - heute Ausschuss für Gesundheit und Pflege (Mitglied)
Hinweis: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten ab 1. April 2022 befinden sich derzeit noch in Aktualisierung.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
1. Bürgermeister, Stadt Herrieden
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Beirat, N-Ergie, Nürnberg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Stadtrats, Stadt Herrieden 2. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Ansbach
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.