2003 Abitur am Platen-Gymnasium Ansbach, 2003-2006 Duales Studium Betriebswirtschafslehre Schwerpunkt Handel an der Berufsakademie (heute: Duale Hochschule) Heidenheim, Abschluss Diplom-Betriebswirt (BA), 2003-2008 Berufliche Tätigkeit in der Automobilbranche sowie im Bereich der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung, 2008-2011 Master-Studium Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkt Controlling, Finanzwirtschaft, Steuern) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Abschluss Master of Science, 2011-2014 Berufliche Tätigkeit in der Steuerberatung und der Wirtschaftsprüfung, seit 2014 Berufliche Tätigkeit in der Geschäftsleitung im familieneigenen mittelständischen Autohaus-Unternehmen, 2007-2009 Kreisvorsitzender der Jungen Union Ansbach Stadt, 2009-2017 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Mittelfranken, seit 2013 Kreisvorsitzender der CSU Ansbach Stadt sowie stellv. Kreisvorsitzender der Mittelstandsunion Stadt und Landkreis Ansbach, seit 2014 stellv. Bezirksvorsitzender der Mittelstandsunion Mittelfranken, seit 2014 Mitglied im Stadtrat der Stadt Ansbach und Fraktionsvorsitzender der CSU im Ansbacher Stadtrat, Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CSU-Fraktion.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 13.06.2016 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
13.06.2016 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Ansbach-Nord
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wissenschaft und Kunst (Mitglied)
12.07.2016 - 12.10.2016 Enquete-Kommission 'Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern' (stv. Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.