Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Hauptamtliche Bürgermeisterin, Stadt Arnstein
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistags, Landkreis Main-Spessart
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Vorstands, Freie Wähler, Kreisverband und Kreisvereinigung Main-Spessart
2. Mitglied des Vorstands, Freie Wähler, Bezirksverband und Bezirksvereinigung Unterfranken
3. Mitglied im Landesvorstand, Freie Wähler
4. Vorsitzende des Stiftungsvorstands (von Amts wegen), Stiftung Bildungspakt Bayern, München, seit 23.11.2018
5. Vorsitzende des Vorstands (von Amts wegen), Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V., Gunzenhausen, seit 21.03.2019
6. Vorsitzende des Stiftungsvorstands (von Amts wegen), Stiftung Sport in Schule und Verein in Bayern, Oberhaching, seit 21.03.2019
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Hauptamtliche Bürgermeisterin, Stadt Arnstein
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Mitglied, Gasuf (Gasversorgung Unterfranken GmbH), Würzburg
2. Gründungskommanditist (Stadt Arnstein vertreten durch die Bürgermeisterin), Bürgerwindenergie Arnstein-Binsfeld GmbH & Co. KG, Arnstein
3. Aufsichtsratsvorsitzende, Arnsteiner Bürger-Energie, Arnstein
4. Mitglied, ÜZ Plus e.G., Lülsfeld
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Erste Vorsitzende, Schulverband Grundschule Schwebenried, Arnstein-Schwebenried
2. Kreisverband, Zweite Vorsitzende, Ausschuss Recht, Personal, Organisation, stellv. Mitglied, Bay. Gemeindetag, München
3. Verbandsrätin, Zweckverband Wasserversorgung Mühlhausener Gruppe, Estenfeld
4. Verbandsrätin, Zweckverband Wasserversorgung Hundsbacher Gruppe, Eußenheim
5. Verbandsrätin, Zweckverband Wasserversorgung Kaistener Gruppe, Wasserlosen
6. Verbandsrätin, Schulverband Thüngen, Thüngen
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistags, Landkreis Main-Spessart
2022: 2. Quartal 225 EUR, 3. Quartal 240 EUR, 4. Quartal 480 EUR (jeweils brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Vorstands, Freie Wähler, Kreisverband und Kreisvereinigung Main-Spessart
2. Mitglied des Vorstands, Freie Wähler, Bezirksverband und Bezirksvereinigung Unterfranken
3. Mitglied im Landesvorstand, Freie Wähler
4. Vorsitzende des Stiftungsvorstands (von Amts wegen), Stiftung Bildungspakt Bayern, München, seit 23.11.2018
5. Vorsitzende des Vorstands (von Amts wegen), Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein e. V., Gunzenhausen, seit 21.03.2019
6. Vorsitzende des Stiftungsvorstands (von Amts wegen), Stiftung Sport in Schule und Verein in Bayern, Oberhaching, seit 21.03.2019
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.