1989-1993 Grundschule, 1993-2002 Gymnasium, 2002 Abitur, 2002-2009 Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg, Barcelona, Münster, 2009-2011 Referendariat Kassel, 2011-2013 angestellte Rechtsanwältin, 2014-2018 hauptamtliche Bürgermeisterin, seit Januar 2018 Mitglied FREIE WÄHLER, Aufsichtsratsvorsitzende Arnsteiner Bürgerenergiegenossenschaft, Mitglied Heimatkundeverein Arnstein, Mitglied fränkischer Kabarettverein.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FREIE WÄHLER
Mitglied der Staatsregierung
12.11.2018 - heute
Staatssekretärin für Unterricht und Kultus
Wahlkreis:
Unterfranken
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Hauptamtliche Bürgermeisterin, Stadt Arnstein, 97450 Arnstein
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Mitglied des Vorstandes, Freie Wähler, Kreisverband und Kreisvereinigung Main-Spessart 2. Mitglied des Vorstandes, Freie Wähler, Bezirksverband und Bezirksvereinigung Unterfranken 3. Mitglied im Landesvorstand, Freie Wähler
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.