1993-2000 Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt; 2000-2002 Siebold Gymnasium Würzburg; 2002-2005 Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg; 2005-2006 Auslandsstudium in Barcelona; 2009 Erstes juristisches Staatsexamen in Münster; 2009-2011 Referendarzeit in Kassel; 2012-2013 Rechtsanwältin in einer internationalen Kanzleien in Düsseldorf in den Bereichen Öffentliches Recht/Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht.
2014-2018 hauptamtliche Bürgermeisterin von Arnstein; seit 2014 Kreisrätin von Kreistag Main-Spessart; seit 2018 Kreisvorstand Freie Wähler Main-Spessart; seit 2018 Bezirksvorstand Freie Wähler Unterfranken; seit 2018 Landesvorstand Freie Wähler Bayern.
Mitglied Heimatkundeverein Arnstein, Mitglied fränkischer Kabarettverein, Mitglied Kgl. Priv. Schützengesellschaft Arnstein von 1605 e.V.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FREIE WÄHLER
Mitglied der Staatsregierung
12.11.2018 - 07.11.2023
Staatssekretärin für Unterricht und Kultus
08.11.2023 - heute
Staatsministerin für Unterricht und Kultus
Wahlkreis:
Unterfranken
Wahlkreis:
Unterfranken
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.