Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Geschäftsführung, Innung der Feinwerktechnik für Mittelfranken, Nürnberg
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Geschäftsführerin, Innung der Feinwerktechnik für Mittelfranken, Nürnberg, monatlich Stufe 2
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Mitglied des Aufsichtsrats, ELAN Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (KU), Stadt Fürth, beendet zum 07.05.2020
2. Mitglied des Aufsichtsrats, complex Gewerbehof Fürth GmbH, Stadt Fürth, beendet zum 07.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Fürth, beendet zum 07.05.2020
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Fuchs, Barbara:
barbara-fuchs-gruene-fuerth.de
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Geschäftsführung, Innung der Feinwerktechnik für Mittelfranken, Nürnberg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Mitglied des Aufsichtsrats, complex Gewerbehof Fürth GmbH, Stadt Fürth
2. Mitglied des Aufsichtsrats, ELAN Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (KU), Stadt Fürth
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Fürth
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Geschäftsführerin, Innung der Feinwerktechnik für Mittelfranken, Nürnberg, jährlich 83.874,08 EUR (brutto*)
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Fuchs, Barbara:
barbara-fuchs-gruene-fuerth.de
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.