Ausbildung zum Bürokaufmann in mittelständischem Betrieb, Gründung eines Einzelhandelsunternehmens, fünf Jahre selbständige Tätigkeit, 2009 bis zum Eintritt in den Landtag beschäftigt beim Kreisboten-Verlag in der Mediengruppe Münchner Merkur/TZ, zuletzt als Leiter der Kreisboten-Geschäftsstelle in Fürstenfeldbruck sowie als Verkaufsleiter des Germeringer Anzeigers.
Seit 2008 Mitglied des Gemeinderats in Mammendorf, Feuerwehrreferent, seit 2014 Mitglied des Kreistags Fürstenfeldbruck.
Verbandsrat im Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung, aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Mammendorf, aktives Mitglied der Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz, unter anderem acht Jahre als Vorsitzender der Ortsgruppe Mammendorf, Mitglied der Schnelleinsatzgruppe der Wasserwacht sowie der Unterstützungsgruppe der Sanitätseinsatzleitung für Großschadenereignisse, stellvertretender BRK Kreisvorsitzender, Stiftungsrat Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck, stellvertretender Verwaltungsrat für das Kreisklinikum Fürstenfeldbruck, ehrenamtlich engagiert in diversen weiteren Vereinen und Verbänden.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Fürstenfeldbruck-Ost
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
Stimmkreis:
Fürstenfeldbruck-Ost
Ausschüsse:
19.05.2022 - 18.07.2023 Untersuchungsausschuss NSU II (stv. Mitglied)
30.03.2022 - 30.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.