Schulabschluss in Freising 1971; Landwirtschaftl. Lehre; Betriebsleiter seit 1978.
Seit 1980 Mitglied der FREIEN WÄHLER, seit 2013 Vorsitzender der Kreisvereinigung der FREIEN WÄHLER, seit 1990 Stadtrat in Freising, seit 1996 Mitglied des Kreistags im Landkreis Freising, 2002-2014 im Ältestenrat der Stadt Freising, 2008-2014 Bürgermeister der Stadt Freising.
Mitglied im Landschaftspflegeverband Freising. Mitglied in div. Vereinen u.a. Freiwillige Feuerwehr Hohenbachern, Schützenverein Edelweiß Hohenbachern, Lebenshilfe Freising e.V., Kulturverein Haindlfing, Freunde der Schulen am Steinpark Freising. Ehem. ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht München, Kommunale Verdienstmedaille im Bronze.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.