geboren 13.11.1964 in Werneck Familienstand ledig Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
1984 Abitur, Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren, 1984-1988 Jurastudium in München und Genf, 1989-1990 Wehrdienst, 1990-1993 Referendar, u.a. Thüringer Innenministerium, seit 1994 Rechtsanwalt in der Sozietät Pohl - Dr. Völsch - Zinner, Kaufbeuren.
Seit 1996 Stadtrat in Kaufbeuren, 2000-2016 Mitglied im Landesvorstand FREIE WÄHLER Bayern, 2006-2009 stellvertretender Landesvorsitzender, 2008-2009 sowie 2011-2013 und 2014-2015 sowie seit 2021 stellvertretender Vorsitzender der FW-Fraktion, 2012-2017 Bezirksvorsitzender der Freien Wähler in Schwaben, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher sowie Sprecher für Vertriebenenfragen und für Fragen der Bundeswehr der FW-Fraktion.
1995-2006 Präsident ESV Kaufbeuren, Vorsitzender des Bayerischen Soldatenbundes im Bezirk Schwaben, seit 18. Juni 2022 Vizepräsident des Bayerischen Soldatenbundes.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen
Weitere Gremien:
12.12.2023 - heute Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (stv. Mitglied)
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (Mitglied)
26.04.2022 - heute Stiftungsrat der Sudetendeutschen Stiftung (Mitglied)
Weitere Funktionen:
23.03.2021 - heute Stv. Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.