1988 Abitur am Gymnasium Fridericianum Erlangen, 1988-1989 Grundwehrdienst (Panzerartillerie) in Neunburg vorm Wald, 1989-1994 Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Bonn, 1994 Erstes, 1996 Zweites Juristisches Staatsexamen, 1997-2008 Ministerialbeamter im Bayerischen Arbeits- und Sozialministerium, zuletzt Pressesprecher. Seit 2008 Mitglied des Bayerischen Landtags, 2013-2018 stellvertretender, seit 2018 Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention. Seit 2013 Gesundheits- und Pflegepolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion..
Seit 1989 Mitglied der CSU, 1993-1997 Vorsitzender des Kreisverbands Erlangen des Wehr- und Sicherheitspol. Arbeitskreises (WPA) der CSU, 1995-1997 stellv. WPA-Bezirksvorsitzender in Mittelfranken, 2001-2013 CSU-Ortsvorsitzender Haimhausen, 2003-2011 stellv. CSU-Kreisvorsitzender Dachau, seit 2011 CSU-Kreisvorsitzender Dachau, 2015-2021 Oberbayerischer Bezirksvorsitzender, seit 2019 Landesvorsitzender des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises (GPA) der CSU. 2002-2020 Gemeinderat in Haimhausen, seit 2008 Kreisrat in Dachau..
Seit 2013 Vorsitzender des Kreisverbands Dachau des Bayerischen Roten Kreuzes, seit 2019 Vorsitzender des Vereins "Perspektiven für Burkina Faso e.V."
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Dachau
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Prävention
Stimmkreis:
Dachau
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Pflege
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.