geboren 28.02.1964 in Bad Griesbach Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
1982: Schulabschluss an der staatliche Realschule Bad Griesbach i.R., 10/1982 bis 02/1983 Praktikum bei der Polizeiinspektion Bad Griesbach i.R., 03/1983 bis 08/1988 Ausbildung und Einsatzstufe bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Eichstätt, Nürnberg und Dachau, 09/1988 bis 03/1998 Einzeldienst bei der Bayerischen Grenzpolizei am Flughafen München-Reim, beim Dauerdienst des Grenzpolizeipräsidiums in München, bei der Grenzpolizeistation Neureichenau und bei der Grenzpolizeistation Neuhaus a. Inn -Autobahn (Suben), 04/1998 bis 06/2018 Polizeiinspektion Fahndung Passau (Schleierfahndung), 07/2018 bis 10/2023 Leiter des Sachbereichs Technik bei der Grenzpolizeiinspektion Passau.
1988 Eintritt bei der Freien Wählergemeinschaft Ruhstorf a.d.Rott, seit 05/1996 Gemeinde- und Marktrat in Ruhstorf a.d.Rott, seit 03/1998 Vorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Ruhstorf a.d.Rott, seit 05/2014 Kreisrat im Landkreis Passau, seit 05/2023 Vorsitzender der Freien Wählergemeinschaft im Landkreis Passau, seit 10/2023 Mitglied des Bayerischen Landtags.
Seit 1978 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Ruhstorf a.d.Rott, Mitglied bei Caritas, Verkehrswacht, u.a.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Polizeibeamter (mit gesetzlichem Rückkehrrecht für den Fall des Ausscheidens aus dem Bayerischen Landtag), Freistaat Bayern
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Marktrat (ehrenamtlich), Markt Ruhstorf a.d. Rott, Ruhstorf
2. Kreisrat im Landkreis Passau (ehrenamtlich), Landkreis Passau, Passau
3. Verbandsrat (ehrenamtlich), Zweckverband für Rettungsdienst & Feuerwehralarmierung Passau, Passau
4. Mitglied der Trägerversammlung des Jobcenters Passau Land (ehrenamtlich), Jobcenter Passau Land, Passau
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Markrat (ehrenamtlich), Markt Ruhstorf a.d. Rott, Ruhstorf a.d. Rott 2024: 90 EUR, 30 EUR, 150 EUR, 150 EUR (jeweils brutto*)
Mitglied der Verbandsversammlung (ehrenamtlich), Zweckverband für Rettungsdienst & Feuerwehralarmierung Passau, Passau 2023: 66,80 EUR (brutto*) 2024: 69,20 EUR, 62,80 EUR (jeweils brutto*)
Mitglied der Trägerversammlung Jobcenter Passau Land (ehrenamtlich), Jobcenter Passau Land, Passau
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.