2006 Abitur Augustinus Gymnasium Weiden, 2006-2010 Studium Universität Regensburg Musikwissenschaft, 2009-2013 Mitarbeiter Wahlkreisbüro Horst Meierhofer, MdB, seit 2011 freie Mitarbeit Dozent vhs Weiden, seit 2014 Angestellter im öffentlichen Dienst Stadt Weiden, seit 2014 privater Musiklehrer, seit 2004 Mitglied der FDP, seit 2001 Mitglied der Jungen Liberalen, seit 2011 Delegierter im FDP Bundesparteitag, seit 2016 stellv. Bezirksvorsitzender der FDP Oberpfalz, seit 2017 Kreisvorsitzender der FDP Weiden, Mitglied Vorstandschaft Förderkreis für Kammermusik Weiden, Weidener Städtepartnerschaften e.V., Vorstandschaft Prolibris Weiden e.V., Volksbund dt. Kriegsgräberfürsorge, Lions Goldene Straße.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FDP
Wahlkreis:
Oberpfalz
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Mitglied)
28.11.2018 - heute Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Weitere Gremien:
23.01.2019 - heute Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (Mitglied)
01.01.2019 - heute Medienrat (Mitglied)
Hinweis: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten ab 1. April 2022 befinden sich derzeit noch in Aktualisierung.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Angestellter im öffentlichen Dienst, Stadt Weiden in der Oberpfalz Freiberuflicher Musiklehrer, Weiden Mitarbeiter MdB, Deutscher Bundestag
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrates, Stadt Weiden i. d. Oberpfalz, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, seit 01.05.2020
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.