Regionalleiter Bayern für ein Beratungsunternehmen
Stimmkreis Rosenheim-Ost
geboren 16.08.1988 in Rosenheim Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis römisch-katholisch
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Daniel Artmann besuchte das Ignaz-Günther-Gymnasium und die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule in Rosenheim. Von 2009 bis 2012 studierte er berufsbegleitend Internationale Wirtschaft & Management (International Business Studies) an der FH Kufstein. Von 2012 bis 2015 studierte er berufsbegleitend Unternehmensrestrukturierung & -sanierung (Corporate restructuring) an der FH Kufstein mit dem Abschluss Master of Arts in Business (M.A.). Beruflich war Daniel Artmann als hauptamtlicher Geschäftsführer des Berufsverbandes Stellwerk18 - Digitale Wirtschaft Südostoberbayern tätig. Im Anschluss nahm er eine Tätigkeit als Regionalleiter für Bayern in einem Beratungsunternehmen auf. Daniel Artmann ist römisch-katholisch, verheiratet und hat zwei Kinder.
Daniel Artmann ist 2. Bürgermeister und Mitglied des Stadtrates der kreisfreien Stadt Rosenheim. Er ist u.a. Aufsichtsrat der RoMed Kliniken, der GRWS Rosenheim sowie der Veranstaltungs- und Kongress GmbH. Artmann ist Mitglied des CSU-Parteivorstandes, stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU Oberbayern und CSU-Kreisvorsitzender Rosenheim-Stadt. Von 2017 bis 2021 war Artmann Bezirksvorsitzender der Jungen Union Oberbayern. Artmann ist seit 2002 Mitglied der Jungen Union Bayern und seit 2004 Mitglied der CSU.
Vorsitzender des Kuratoriums der Technischen Hochschule Rosenheim, Vorsitzender des Wirtschaftsbeirates der Starbulls Rosenheim e.V., Beirat der tegos Holding GmbH, Mitglied des Kuratoriums der DONUM VITAE Stiftung Bayern, stellv. Beiratsvorsitzender des Berufsverbandes Digitale Wirtschaft Südostoberbayern e.V., Mitglied u.a.: Trachtenvereine Alt Rosenheim und Innviertler Rosenheim, Bayernbund, Gebirgsschützenkompanie Rosenheim.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 30.10.2023 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
30.10.2023 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Rosenheim-Ost
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2024 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
05.12.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
30.11.2023 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Bernau
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Regionalleiter, atene KOM GmbH, Berlin
Geschäftsführer und Netzwerkmanager, Berufsverband Stellwerk18 - Digitale Wirtschaft Südostoberbayern e. V., Rosenheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Vorsitzender des Wirtschaftsbeirates (ehrenamtlich), Starbulls Rosenheim e. V., Rosenheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Stadtrats und 2. Bürgermeister (ehrenamtlich), Kreisfreie Stadt Rosenheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Vorsitzender des Wirtschaftsbeirats (ehrenamtlich), Starbulls Rosenheim e. V., Rosenheim
Beirat (ehrenamtlich), innFactory AI Consulting GmbH, Rosenheim, seit 06.10.2024
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Kreisfreie Stadt Rosenheim, monatlich 542 EUR (brutto*) zusätzlich in 2023: 70 EUR (brutto*)
Zweiter Bürgermeister (ehrenamtlich), Kreisfreie Stadt Rosenheim, monatlich 1.763,40 EUR (brutto*) zusätzlich in 2023: 1.234,38 EUR (brutto*)
Vorsitzender des Anstaltsbeirats (ehrenamtlich), Justizvollzugsanstalt Bernau, Bernau, seit 01.01.2024 2024: 61,36 EUR (brutto*)
stellv. Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München, seit 30.11.2023
Vorsitzender des Kuratoriums (ehrenamtlich), Technische Hochschule Rosenheim, Rosenheim, seit 08.03.2024
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Mitglied des Kuratoriums (ehrenamtlich), DONUM VITAE Stiftung Bayern, München, seit 02.10.2024
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Artmann, Daniel:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.