Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Arztpraxis für Allgemeinmedizin, Kempten
Betriebsärzte-Allgäu Dietz Müller Nikodem Spitzer Partnerschaft, Kempten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
1. Arzt für Allgemeinmedizin, Kempten, 2019 Stufe 10, 2020 Stufe 10
2. Betriebsärzte-Allgäu Dietz Müller Nikodem Spitzer
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Mitglied des Aufsichtsrats, Klinikverbund Kempten-Oberallgäu gGmbH
2. Mitglied des Verwaltungsrats, Allgäuer Überlandwerk (AÜW), Kempten, seit 01.07.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrats, Stadt Kempten
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
1. Arzt für Allgemeinmedizin, Kempten
2. Betriebsarzt bei Betriebsärzte-Allgäu Dietz Müller Nikodem Spitzer, Kempten
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), Klinikverbund Kempten-Oberallgäu gGmbH, Kempten
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
1. Arzt für Allgemeinmedizin, Kempten
Diverse Vertragspartner, Gesundheits- und Sozialwesen
2022: ärztliche Behandlung 2. Quartal 33.511,72 EUR (brutto*)
2. Betriebsarzt, Betriebsärzte-Allgäu PartG Müller Nikodem Spitzer Richter, Kempten
Diverse Vertragspartner, Gesundheits- und Sozialwesen
2022: betriebsmedizinische Betreuung 2. Quartal 20.000 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Mitglied des Aufsichtsrats (ehrenamtlich), Klinikverbund Kempten-Oberallgäu gGmbH, Kempten
2022: 3. Quartal 400 EUR (brutto*), 4. Quartal 600 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Verwaltungsrats (ehrenamtlich), Allgäuer Überlandwerk (AÜW), Kempten, seit 01.07.2020
2022: 2. Quartal 1.520 EUR (brutto*), 3. Quartal 1.520 EUR (brutto*), 4. Quartal 1.960 EUR (brutto*)
2023: 1. Quartal 1.575 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Kempten
2022: 2. Quartal 2.457 EUR (brutto*), 3. Quartal 2.207 EUR (brutto*), 4. Quartal 2.427 EUR (brutto*)
2023: 1. Quartal 2.406 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.