geboren 07.09.1924 in München gestorben 27.09.2013 Familienstand verheiratet Konfession/Bekenntnis keine Angabe
Mitglied des Landtags: 02.12.1966 bis 20.10.1994
S c h o s s e r , Erich Dr. (geb. am 07.09.1924) München
Besuch der Oberschule von 1935/42. Als Infanterist bei der Wehrmacht; schwer verwundet. 1945 in amerikanischer Kriegsgefangenschaft. 1946 Nachholung des Abiturs. 1946/51 Studium an der Universität München: Zeitungswissenschaft, Philosophie, musische Fächer. 1951 Promotion. Während des Studiums journalistische Ausbildung. Als freier Journalist mehrere Jahre tätig, besonders für den Rundfunk. Zugleich umfangreiche historische Studien, vorwiegend über Osteuropa und Asien. 1965 Redakteur beim Bayerischen Rundfunk. Seit 1973 Vorsitzender des Landesdenkmalrats. Stellvertretender Vorsitzender im Ausschuß für kulturpolitische Fragen. Mitglied des Bayerischen Landtags seit 1966.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des ehemaligen Mitglieds des Landtags. Stand: Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Landtag.)
Mitglied des Landtags: 02.12.1966 bis 20.10.1994
Fraktionszugehörigkeit
02.12.1966 bis 20.10.1994
CSU
Stimmkreis:
München-Nymphenburg
Ausschüsse:
06.10.1992 - 15.07.1994 Untersuchungsausschuss betreffend Erwerbspolitik der Bayerischen Staatsregierung - insbesondere der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen - bei Kunstgegenständen seit 1970 (Mitglied)
30.10.1990 - 20.10.1994 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kulturpolitische Fragen
30.10.1978 - 20.10.1982 Beirat der Bücherei des Landtags (Mitglied)
Stimmkreis:
München-Nymphenburg
Ausschüsse:
29.01.1976 - 19.09.1978 Untersuchungsausschuss betreffend Nebentätigkeit der beamteten Hochschullehrer und wissenschaftlichen Assistenten und Mitarbeiter (Mitglied)
19.11.1974 - 30.10.1978 Ausschuss für Kulturpolitische Fragen (Mitglied)
26.01.1971 - 12.11.1974 Beirat bei der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (Mitglied)
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
02.12.1966 - 03.12.1970 Ausschuss für Kulturpolitische Fragen (Mitglied)
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.