2008 Abitur am Gymnasium Wertingen, 2009-2013 Studium der Politik-, Gesellschafts- und Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und der Freien Universität Berlin, Promotion in Augsburg, seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter der FREIEN WÄHLER-Landtagsfraktion und Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg.
Seit 2008 Mitglied FREIE WÄHLER, 2010-2019 2. Vorsitzender FW Augsburg-Land, 2011-2018 stellv. FW-Bezirksvorsitzender, seit 2014 Marktgemeinderat (2014-2020 Fraktionsvorsitzender), seit 2014 Kreisrat (2014-2020 Fraktionsvorsitzender).
2013-2021 1. Vorsitzender TC Westendorf, Mitgliedschaften: Schulverein Gymnasium Wertingen, Feuerwehr Waltershofen, TSG Lechbruck Waltershofen, Hobbykicker Nordendorf, Rotes Kreuz, Deutscher Alpenverein u. a.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FREIE WÄHLER
Mitglied der Staatsregierung
08.11.2023 - heute
Staatsminister für Digitales
Wahlkreis:
Schwaben
Weitere Gremien:
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
Wahlkreis:
Schwaben
Ältestenrat:
05.12.2018 - 30.10.2023 Ältestenrat (Mitglied)
Ausschüsse:
28.11.2018 - 24.09.2019 Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.