1991 Abitur Dom-Gymnasium Freising, 1991-1995 Studium der Rechtswissenschaften in München, Frankfurt/Main und Bonn als Stipendiat des Cusanuswerks, 1996 Prädikatsexamen in München, 1996-1997 Master of Laws-Programm (LL.M.) an der University of Pennsylvania in Philadelphia, USA, 1997-1999 Promotion bei Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Stolleis am MPI für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt/Main über ein völkerrechtshistorisches Thema ("Das Standardwerk Franz von Liszt und das Völkerrecht") (Graduiertenförderung des Cusanuswerks), 1999-2001 Rechtsreferendar, Prädikatsexamen in München (Staatsnote). Seit 2001 Rechtsanwalt, seit 2003 Kanzlei Herrmann & Mey Rechtsanwälte PartG, Freising (Zulassung ruht seit der Berufung zum Staatsminister). Seit 1998 Mitglied der CSU, 2003-2007 CSU-Ortsvorsitzender in Freising, seit 2007 Kreisvorsitzender CSU-Kreisverband Freising, 2013-2021 Bezirksvorsitzender des CSU-Arbeitskreises Polizei und Innere Sicherheit Oberbayern, 2002 Landratskandidatur im Landkreis Freising, seit 2002 Kreisrat im Landkreis Freising, 2005-2017 Fraktionsvorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion, seit 2019 Vorsitzender der Medienkommission der CSU, seit März 2018 Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten, seit November 2018 Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien, seit 2018 Rundfunkrat BR, seit 2018 Mitglied des Bundesrats.
2002-2015 Kreisvorsitzender der Europa-Union Freising, 2009-2021 Vorstand der Bürgerstiftung Freising, 2013-2020 Präsident der Landesverkehrswacht Bayern e.V. (2010-2013 und seit 2020: Vizepräsident), seit 2020 Beirat Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., seit 2022 Vorsitzender des Kath. Männervereins Tuntenhausen, seit 2022 Beirat Institut für Glaubensfreiheit und Sicherheit in Europa.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Mitglied der Staatsregierung
11.01.2021 - heute
Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
12.11.2018 - 10.01.2021
Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien
21.03.2018 - 11.11.2018
Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten
Stimmkreis:
Freising
Stimmkreis:
Freising
Weitere Gremien:
26.01.2020 - 10.01.2021 Ausschuss der Regionen (Mitglied)
Stimmkreis:
Freising
Ausschüsse:
27.11.2014 - 14.03.2017 stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses Modellbau
06.11.2013 - 11.04.2018 Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
16.12.2008 - 07.10.2013 1. stellvertretendes Mitglied der Richter-Wahl-Kommission
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.