1966-1970 Volksschule Prüfening, 1970-1979 St. Michaels-Gymnasium Metten, 1979-1980 Grundwehrdienst in Regensburg. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften 1981-1987 in Regensburg und Referendariat von 1987-1990 Promotion beim Richter am Verfassungsgericht Prof. Dr. Udo Steiner, 1992 Staatsanwalt beim Landgericht Landshut, 1993-2000 Rechtsanwalt und Vorstandsassistent bei der OBAG AG, Fachanwalt für Erbrecht, Mitglied im Kuratorium des Regensburger Centrums für Interventionelle Immunologie.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Regensburg-Stadt
Ausschüsse:
24.11.2021 - heute Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie (Mitglied)
28.11.2018 - 23.11.2021 Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (Mitglied)
28.11.2018 - heute Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (Mitglied)
28.11.2018 - 23.11.2021 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen
Weitere Gremien:
26.01.2020 - heute Ausschuss der Regionen (Mitglied)
23.01.2019 - 05.04.2019 Kuratorium der Universität Regensburg (Mitglied)
11.12.2018 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Regensburg
11.12.2018 - heute Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Regensburg
05.11.2018 - 25.01.2020 Ausschuss der Regionen (stv. Mitglied)
Stimmkreis:
Regensburg-Stadt
Ausschüsse:
06.11.2013 - 05.11.2018 Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen (Mitglied)
06.11.2013 - 05.11.2018 Vorsitzender des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen
Weitere Gremien:
20.10.2015 - 05.11.2018 Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie am Bezirksklinikum Regensburg
Fachanwalt für Erbrecht, Regensburg, Einzelkanzlei ab 01.01.2022
Landwirt, Dr. Franz Rieger, Regensburg, jährlich Stufe 4, 2019, 2020, 2021, 2022 Kunde 1 2018 Stufe 2 Kunde 2 2018 Stufe 2 Kunde 3 2018 Stufe 2
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Stadtrates, Stadt Regensburg, jährlich Stufe 3, beendet zum 30.04.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Angaben über das Bestehen bzw. der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Landtags während oder nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden sollen:
Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:
Dr. Rieger GmbH & Co KG, Regensburg
Spenden für die politische Tätigkeit:
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.