1990 Abitur am Ludwigsgymnasium München, Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Stipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung, 1. und 2. Juristisches Staatsexamen, Rechtsanwalt (wird derzeit nicht ausgeübt).
Seit 1990 CSU-Mitglied, 1999-2021 Kreisvorsitzender der CSU München Süd, 2011-2021 stellv. Bezirksvorsitzender der CSU München, seit 15. Juli 2021 Bezirksvorsitzender der CSU München, 2002-2003 ehrenamtlicher Stadtrat in München, seit 2018 Mitglied im CSU-Parteivorstand, 2008 bis 2013 stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport im Bayerischen Landtag, Oktober 2013 bis März 2018 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, März 2018 bis November 2018 Staatsminister für Digitales, Medien und Europa in der Bayerischen Staatskanzlei, seit November 2018 Bayerischer Staatsminister der Justiz.
Schirmherr der Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 06.10.2003 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
06.10.2003 bis heute
CSU
Mitglied der Staatsregierung
12.11.2018 - heute
Staatsminister der Justiz
10.10.2013 - 20.03.2018
Staatssekretär für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
21.03.2018 - 11.11.2018
Staatsminister für Digitales, Medien und Europa
Stimmkreis:
München-Hadern
Stimmkreis:
München-Hadern
Stimmkreis:
München-Hadern
Stimmkreis:
München-Altstadt-Hadern
Ausschüsse:
04.12.2008 - 07.10.2013 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport
23.05.2009 - 23.05.2009 Ersatzmitglied der Bundesversammlung (Berlin)
Stimmkreis:
München-Altstadt-Hadern
Ausschüsse:
19.05.2006 - 06.05.2008 Untersuchungsausschuss Wildfleisch und Verbraucherschutz (Mitglied)
04.11.2003 - 20.10.2008 Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport (Mitglied)
04.11.2003 - 20.10.2008 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
Weitere Gremien:
10.12.2003 - 20.10.2008 Vorsitzender des Gefängnisbeirates JVA München
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.