Ausbildung zum Landwirt und Diplom-Verwaltungswirt an der Fachhochschule, Geschäftsleiter in der Kommunalverwaltung, Kreisrat, Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Dillingen, 8 Jahre Bezirksrat, 13 Jahre Zweiter Bürgermeister in Höchstädt a.d. Donau, 26 Jahre Vorsitzender der Kreistagsfraktion, Mitglied im Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 24.10.1990 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
24.10.1990 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Augsburg-Land, Dillingen
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
23.01.2019 - heute Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
05.11.2018 - 03.12.2018 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
Stimmkreis:
Augsburg-Land, Dillingen
Ausschüsse:
06.11.2013 - 05.11.2018 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
04.12.2013 - 05.11.2018 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
Stimmkreis:
Augsburg-Land, Dillingen
Ausschüsse:
04.12.2008 - 07.10.2013 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
04.12.2008 - 01.05.2013 Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen
23.10.1991 - 13.07.1994 Untersuchungsausschuss betreffend Bayerische Bezüge der Tätigkeit des Bereichs 'Kommerzielle Koordinierung' und Alexander Schalck-Golodkowskis (stv. Mitglied)
30.10.1990 - 20.10.1994 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
30.10.1990 - 20.10.1994 Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik (Mitglied)
19.11.1990 - 20.10.1994 Beirat nach Art. 5 des Gesetzes über die Organisation der elektronischen Datenverarbeitung im Freistaat Bayern - EDV-Beirat - (Mitglied)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistages, Kreistag Dillingen
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.