Abitur, Ausbildung zum Bankkaufmann, Wehrdienst, Studium der politischen Wissenschaften, 1990-1996 Referent in der Bayerischen Staatskanzlei, 1996-2002 1. Bürgermeister des Marktes Murnau, 2002-2013 Landrat des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, 1994-2013 Mitglied des Bezirktags von Oberbayern.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Weilheim-Schongau
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Stimmkreis:
Weilheim-Schongau
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.10.2022 - 30.10.2023 Hochschulbeirat der Hochschule für Politik München (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.