Hinweis: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten ab 1. April 2022 befinden sich derzeit noch in Aktualisierung.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Landwirt, Rottenburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Mitglied des Aufsichtsrates, Messe München GmbH, München, seit 06.12.2018 2. Mitglied des Aufsichtsrates (Vorsitz), Bayern Tourismus Marketing GmbH, München, seit Januar 2019 3. Mitglied des Aufsichtsrates (Vorsitz), Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer GmbH, Nürnberg, seit 12.11.2018 4. Mitglied des Aufsichtsrates, Flughafen München GmbH, seit 13.02.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Stadtrat, Stadt Rottenburg, beendet zum 12.02.2019 2. Kreisrat, Kreistag Landshut
3. Mitglied des Verwaltungsrates (Vorsitz), LfA Förderbank, München, seit 12.02.2019 4. Mitglied des Beirates, Beirat der Bundesnetzagentur, Bonn, seit Januar 2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorstand BJV, Bayer. Jagdverband Kreisgruppe Rottenburg, Rottenburg 2. Mitglied im Landesausschuss des Bayerischen Jagdverbandes 3. Stellv. Vorsitzender des Stiftungsrates, Bayerische Forschungsstiftung, München, seit 12.11.2018 4. Mitglied des Zukunftsrates der Bayerischen Wirtschaft, München, seit Dezember 2018 5. Vizepräsident, Deutsche Zentrale für Tourismus e. V., Frankfurt am Main, seit 01.04.2019
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.