Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Landrat, Landkreis Kelheim, Kelheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
- Vorsitzender des Aufsichtsrates, Goldbergklinik Kelheim GmbH, Kelheim
- Mitglied des Aufsichtsrates, Ilmtalklinik GmbH, Pfaffenhofen
- Vorsitzender des Beirats, Donaupark GmbH und Planungszweckverband Donaupark Kelheim, Kelheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
- alternierender Zweckverbandsvorsitzender und Verwaltungsratsvorsitzender, Kreissparkasse Kelheim, Kelheim
- Vorsitzender, Hafen-Zweckverband Kelheim, Kelheim
- stellvertretender Vorsitzender des regionalen Planungsverbandes Regensburg, Regensburg
- stellvertretender Vorsitzender, ZV Limes-Therme, Bad Gögging
- stellvertretender Vorsitzender, ZV Kaiser-Therme, Bad Abbach
- Vorsitzender des Rrettungszweckverbandes Landshut, Landshut
- stellvertretender Vorsitzender, Zweckverband Müllverwertung Ingolstadt, Indolstadt
- Mitglied des Aufsichtsrates, Bayerische Landesbank, München
- Vorsitzender des BRK Kreisverbandes Kelheim, Kelheim
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
stellv. Vorsitzender, Bayerischer Normenkontrollrat, München, seit 24.06.2022, monatlich 1.000 EUR (brutto*)
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.