Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Oberbürgermeisterin, Stadt Kulmbach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Vorsitzende des Aufsichtsrats, Baugenossenschaft Kulmbach und Umgebung e.G., Kulmbach, beendet zum 13.09.2021
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Stadträtin, Stadt Kulmbach
2. Kreisrätin, Landkreis Kulmbach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorsitzende des Kreisverbandes, AWO Kreisverband Kulmbach
2. stellv. Vorsitzende des Präsidiums, AWO Bezirksverband Ober-Mittelfranken e.V., Nürnberg, beendet zum 27.02.2021
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Oberbürgermeisterin, Stadt Kulmbach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Rundfunkrats, Bayerischer Rundfunk, München, monatlich 700,00 EUR bis 31.12.2022 (brutto*), monatlich 850,00 EUR seit 01.01.2023 (brutto*)
zusätzlich in 2022: 2. Quartal 300 EUR (brutto*), 3. Quartal 100 EUR (brutto*), 4. Quartal 200 EUR (brutto*)
zusätzlich in 2023: 1. Quartal 100 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Kulmbach, monatlich 260,00 EUR (brutto*)
zusätzlich in 2022: 2. Quartal 300 EUR (brutto*), 3. Quartal 200 EUR (brutto*), 4. Quartal 200 EUR (brutto*)
zusätzlich in 2023: 1. Quartal 150 EUR (brutto*), 2. Quartal 120 EUR (brutto*)
3. Kreisrätin (ehrenamtlich), Landkreis Kulmbach, Kulmbach
2022: 2. Quartal 345 EUR (brutto*), 3. Quartal 150 EUR (brutto*), 4. Quartal 265 EUR (brutto*)
2023: 1. Quartal 215 EUR (brutto*), 2. Quartal 215 EUR (brutto*)
4. Mitglied des Zweckverbands (ehrenamtlich), Sparkasse Kulmbach-Kronach, Kulmbach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Vorsitzende des Kreisverbands (ehrenamtlich), AWO Kreisverband Kulmbach e. V., Kulmbach
2022: 90 EUR (brutto*), 120 EUR (brutto*)
2. Zweite Vorsitzende (ehrenamtlich), Fränkische Arbeitsgemeinschaft e. V., Nürnberg
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.