1989 Abitur, 1990-1996 Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft, seit 2000 selbständiger Rechtsanwalt und Partner einer überörtlichen Rechtsanwaltssozietät.
Seit 1987 Mitglied Christlich-Soziale Union (CSU), seit 2007 Mitglied im Parteivorstand, seit 2011 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CSU München, seit 2004 Kreisvorsitzender der CSU München-West, 2002-2014 ehrenamtlicher Stadtrat LH München, 2007-2014 Fraktionsvorsitzender, 2014-2018 2. Bürgermeister und Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft.
Mitgliedschaften bei Bayernbund - Kreisverband München und Umgebung e.V., Bund der Selbständigen - Deutscher Gewerbebund, Münchner Tafel, Fraternite Deutsch-Französische Freundschaft Allach-Untermenzing e.V., Heimat- und Volkstrachtenverein Alpenrösl e.V., Helfende Hände e.V., Sozialverband VdK Bayern e.V., Auszeichnung: München leuchtet- den Freundinnen und Freunden Münchens in Gold.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
CSU
Stimmkreis:
München-Pasing
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
21.11.2023 - heute Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Weitere Gremien:
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (stv. Mitglied)
01.01.2019 - 30.10.2023 2. stellvertretender Vorsitzender des Anstaltsbeirates JAA München
01.01.2019 - 30.10.2023 Anstaltsbeirat JAA München (Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 Anstaltsbeirat JVA München (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.