geboren
03.03.1963
in
München
Familienstand verheiratet, 2 Kinder
Mitglied des Landtags:
05.11.2018 bis heute
Meisterschule für das Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Handwerk München, stellv. Kreisvorsitzender Dingolfing/Landau, Rottal-Inn, Mitglied im Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung, Lebensrettermedaille des Bayerischen Ministerpräsidenten.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags:
05.11.2018 bis
heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis
heute
AfD
Wahlkreis:
Niederbayern
Ausschüsse:
28.11.2018 -
heute
Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr (Mitglied)
Weitere Gremien:
23.01.2019 -
heute
Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Privatier
Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden:
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Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
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Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
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Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
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Angaben über das Bestehen bzw. der Abschluss von Vereinbarungen, wonach dem Mitglied des Landtags während oder nach Beendigung der Mitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden sollen:
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Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird:
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Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die
zugeflossenen Bruttobeträge
einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht
in Abzug
gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten
oder
Betriebsausgaben
sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit
bezeichnet
daher
nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder
Kapitalgesellschaften ausgeübt
werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am
Gesellschaftsgewinn
mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen
Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den
Verhaltensregeln
festgelegt.