1970-1974 Volksschule Laberweinting, 1974-1983 Johannes-Turmair-Gymnasium, 1984-1985 Bundeswehr, 1985-1991 Jurastudium in Regensburg, 1991-1994 Rechtsreferendar, 1994 Eintritt in die Bayer. Finanzverwaltung, zuletzt Oberregierungsrat.
1983 Mitglied CSU/JU 1983-2001 JU-Ortsvorsitzender, stellv. Kreis- und Bezirksvorsitzender, seit 1991 CSU-Kreisvorstand, seit 1996 Gemeinderat und Kreisrat, 1997 CSU-Ortsvorsitzender, 2001 CSU-Bezirksvorstand, seit 2011 CSU-Kreisvorsitzender, seit 2013 CSU-Parteivorstand, 2007-2008 Vorsitzender Enquete-Kommission "Jung sein in Bayern", 2007-2013 jugendpolitischer Sprecher, 2013-2018 Parl. Geschäftsführer und stellv. Vorsitzender der CSU-Landtagsfraktion, 2016-2018 stellv. Vorsitzender Enquete-Kommission "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben", März bis November 2018 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, seit 2013 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Vertriebene, Aussiedler, Partnerschaftsbeziehungen der CSU-Landtagsfraktion.
Langjähriges Engagement in der KLJB, ehem. Vorsitzender von BDKJ und Kreisjugendring Straubing-Bogen, stellv. Landesvorsitzender BdV, Bezirks- und Landesvorsitzender Karpatendeutsche Landsmannschaft, Vorsitzender Bildungswerk Kath. Landvolkbewegung Ndb.-Opf.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 06.10.2003 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
06.10.2003 bis heute
CSU
Mitglied der Staatsregierung
21.03.2018 - 11.11.2018
Staatssekretär für Wohnen, Bau und Verkehr
Stimmkreis:
Straubing
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen
Weitere Gremien:
21.11.2023 - heute Vorsitzender der Kontrollkommission BayernFonds
08.11.2023 - heute Kontrollkommission BayernFonds (Mitglied)
26.04.2022 - heute Stiftungsrat der Sudetendeutschen Stiftung (Mitglied)
Stimmkreis:
Straubing
Ausschüsse:
28.11.2018 - 30.10.2023 Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.