Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich), Akademie für Politische Bildung, Tutzing
2. Mitglied im Kuratorium (kooptiert), NS-Dokuzentrum, München, beendet m. A. d. 05.11.2018
3. Stadtrat, Stadt Schwabach
4. Mitglied im Kuratorium, Musikhochschule Nürnberg
5. Mitglied im Hochschulrat, Technische Hochschule Nürnberg, seit 21.01.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Stiftungsdirektor (ehrenamtlich), Stiftung Bayerische Gedenkstätten, München, monatlich Stufe 1
2. Stv. Vorsitzender (ehrenamtlich), Haus der Heimat, Nürnberg
3. Beirat, 1. FCN, Nürnberg
4. Mitglied im Stiftungsrat, Stiftungsrat Staatstheater Nürnberg
5. Mitglied im Stiftungsrat, Stiftungsrat der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, seit 01.10.2019
6. Vorsitzender des Beirats, Beirat des Schulmuseums Nürnberg, seit 22.02.2021
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied im Kuratorium (ehrenamtlich), Akademie für Politische Bildung, Tutzing
2022: 2. Quartal 50 EUR (brutto*)
2. Stadtrat, Stadt Schwabach, monatlich 476,02 EUR (brutto*)
3. Mitglied im Kuratorium, Musikhochschule Nürnberg
4. Mitglied im Hochschulrat, Technische Hochschule Nürnberg, seit 21.01.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Stiftungsdirektor (ehrenamtlich), Stiftung Bayerische Gedenkstätten, München, monatlich 1.650 EUR (brutto*)
2. Mitglied im Stiftungsrat, Bayerische Landesstiftung, München, seit 28.05.2020
2022: 2. Quartal 100 EUR (brutto*)
3. stellv. Vorsitzender (ehrenamtlich), Haus der Heimat Nürnberg e. V., Nürnberg
4. Mitglied im Beirat, 1. FCN, Nürnberg
5. Mitglied (Delegierter), Internationale Parlamentarische Bodensee-Konferenz
2022: 2. Quartal 115,60 EUR (brutto*)
6. Mitglied im Stiftungsrat, Stiftungsrat Staatstheater Nürnberg
7. Mitglied im Stiftungsrat, Stiftungsrat der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, seit 01.10.2019
8. Vorsitzender des Beirats, Beirat des Schulmuseums Nürnberg, seit 22.02.2021
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.