1977 Abitur am Riemenschneidergymnasium Würzburg, 1977-1980 Bayerische Beamtenfachhochschule Fb. Polizei, Polizeibeamter, seit 1977 in der CSU, seit 1978 Gemeinderat in Kürnach, von 1996-2008 1. Bürgermeister, seit 1996 im Kreistag Würzburg, seit 1991 stellv. Kreisvorsitzender der CSU Würzburg-Land, stellv. Landesvorsitzender AK-Polizei der CSU, Präsident des Nordbayerischen Musikbundes, Verwaltungsrat Sparkasse Mainfranken, Verwaltungsrat KU, Kommunale Verdienstmedaille des Freistaates Bayern in Silber.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Würzburg-Land
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
Weitere Gremien:
01.01.2019 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JAA Würzburg
11.12.2018 - heute Vorsitzender des Anstaltsbeirates JVA Würzburg
05.11.2018 - 31.12.2018 Rundfunkrat (Mitglied)
05.11.2018 - 03.12.2018 Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung (Mitglied)
Stimmkreis:
Würzburg-Land
Ausschüsse:
25.04.2018 - 05.11.2018 Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
13.02.2015 - 05.11.2018 Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
Hinweis: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten ab 1. April 2022 befinden sich derzeit noch in Aktualisierung.
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
Mitglied des Verwaltungsrates, Sparkasse Mainfranken, Würzburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Verwaltungsrates, Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg 2. Mitglied des Gemeinderates, Gemeinde Kürnach 3. Mitglied des Kreistages, Landkreis Würzburg
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.