1963-1969 Volksschule, 1969-1973 Mittlere Reife, Berufsausbildung zum Verwaltungswirt, seit 01.04.1974 CSU-Mitglied, 01.05.1984 bis 30.04.2008 1. Bürgermeister, seit 01.05.1990 Kreisrat, 01.05.1996 bis 30.04.2008 stellv. Landrat, seit 01.05.2008 CSU Fraktionsvorsitzender Kreistag, seit April 2003 CSU Kreisvorsitzender, Oktober 1990 bis Oktober 2008 Bezirksrat. Verwaltungsrat Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen, Kommunale Verdienstmedaille in Silber, Ehrennadel in Gold vom Fischereiverband Oberbayern e.V., Deutsche Feuerwehr Ehrenmedaille, Bezirksmedaille im Gold Bezirk Oberbayern, Altbürgermeister Gemeinde Bad Heilbrunn, Ehrenmitglied CSU Ortsverband Bad Heilbrunn.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 20.10.2008 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
20.10.2008 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Stimmkreis:
Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
Ausschüsse:
06.11.2013 - 05.11.2018 Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen (Mitglied)
Hinweis: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten ab 1. April 2022 befinden sich derzeit noch in Aktualisierung.
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
2. Mitglied des Verwaltungsrats, Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.