1983 mittlere Reife, Lehre zum KfZ-Mechaniker, Grundwehrdienst mit Leistungsabzeichen im Truppendienst, Fachwirt Gebäudemanagement (HWK), Fachwirt für Versicherung und Finanzen (IHK), Studium der Versicherungswirtschaft (HS Coburg) mit Abschluss (B.A.), Studium der Kommunikationswissenschaften im Fachbereich politische Kommunikation (Universität Krems) mit Abschluss (MSc). Verschiedene Stationen der Immobilien- und Versicherungswirtschaft. Publizistische Tätigkeit. Seit Gründung März 2013 AfD, von 3/2017 bis 3/2019 Kreisvorsitzender Coburg/Kronach, (zuvor stellv. KV seit 2015), seit 9/2019 stellv. Landesvorsitzender der bayerischen AfD, Bundes- und Europapolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. Mitglied bei Oberfranken Offensiv e.V., Mitgliedschaft im Bayerischen Bauernverband, Mitglied im Freundeskreis Fregatte Bayern e.V., Alumni-Club HS-Coburg und Uni-Krems. Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
AfD
Wahlkreis:
Oberfranken
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (Mitglied)
Weitere Gremien:
26.04.2022 - heute Medienrat (Mitglied)
Wahlkreis:
Oberfranken
Ausschüsse:
07.10.2021 - 30.10.2023 Ausschuss für Eingaben und Beschwerden (Mitglied)
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen (Mitglied)
Weitere Gremien:
26.04.2022 - heute Medienrat (Mitglied)
Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben befinden sich auf der Homepage von Böhm, Martin:
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.