2001 Abitur am Gymnasium Bad Aibling, 2001-2008 Studium der Politikwissenschaft, Wirtschaftsgeschichte und Psychologie an der LMU München (M.A.), 2008-2017 berufliche Stationen als Berater, Pressesprecher und Geschäftsführer, seit 2017 selbstständiger Strategie- und Kommunikationsberater, seit 2000 Mitglied der FDP, 2004-2006 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern, seit 2019 Mitglied des FDP-Bundesvorstands, seit 2020 Kreisrat im Landkreis Ebersberg.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
FDP
Wahlkreis:
Oberbayern
Ältestenrat:
05.12.2018 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration (Mitglied)
Weitere Gremien:
12.11.2019 - heute Kinderkommission des Bayerischen Landtags (stv. Mitglied)
11.12.2018 - heute Richterinnen- und Richter-Wahl-Kommission (Mitglied)
Weitere Funktionen:
05.11.2018 - heute Fraktionsvorsitzender FDP
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Geschäftsführer, FDP Bayern, Goethestr. 17, 80336 München Kommunikationsberater, Baldham
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Kreisrat, Landkreis Ebersberg, seit 04.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Botschafter, Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen, Mannspergerstr. 29, 70619 Stuttgart
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.