Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Erster Bürgermeister, Stadt Seßlach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Interimsgeschäftsführer, Diakoniestation Weitramsdorf-Seßlach GmbH, Seßlach, beendet zum 01.03.2020
2. Mitglied im Wirtschaftsbeirat, HUK-Coburg Versicherungen, Coburg, seit 01.07.2019
3. Aufsichtsrat (ehrenamtlich), Wohnbau Landkreis Coburg, Coburg, seit 01.05.2020
4. Verbandsrat (ehrenamtlich), Krankenhausverband Coburg, Coburg, seit 01.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Coburg
2. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Seßlach, seit 01.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Erster Vorsitzender, CSU Ortsverband Seßlach
2. Kreisvorsitzender, CSU Kreisverband Coburg Land, Coburg
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Erster Bürgermeister, Stadt Seßlach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
1. Geschäftsführer (ehrenamtlich), Diakoniestation Weitramsdorf-Seßlach, Seßlach
2. Vorsitzender (ehrenamtlich), Wasserzweckverband Heilgersdorfer Gruppe, Seßlach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag:
Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Coburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Mitglied im Wirtschaftsbeirat, HUK-Coburg Versicherungen, Coburg, seit 01.07.2019
2022: 4.000 EUR (brutto*)
2. Aufsichtsrat (ehrenamtlich), Wohnbau Landkreis Coburg, Coburg, seit 01.05.2020
2022: 50 EUR (brutto*), 61,90 EUR (brutto*)
3. Verbandsrat (ehrenamtlich), Krankenhausverband Coburg, Coburg, seit 01.05.2020
2022: 2. Quartal 110,26 EUR (brutto*), 110,26 EUR (brutto*)
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags (ehrenamtlich), Landkreis Coburg
2022: 2. Quartal 542,19 EUR (brutto*), 220,51 EUR (brutto*), 108,61 EUR (brutto*), 146,71 EUR (brutto*), 108,61 EUR (brutto*)
2. Mitglied des Stadtrats (ehrenamtlich), Stadt Seßlach, seit 01.05.2020
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
1. Erster Vorsitzender, CSU Ortsverband Seßlach
2. Kreisvorsitzender, CSU Kreisverband Coburg Land, Coburg
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte
Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.