07/00 Realschulabschluss (Mittlere Reife), 09/00-03/03 Ausbildung Versicherungskaufmann bei der HUK Coburg, 04/03-04/14 Angestellter Versicherungskaufmann - HUK Coburg, 04/04-01/05 freigestellt für Ableisten der Wehrpflicht, seit 26.03.2001 Mitglied der CSU, 05/02-05/14 Stadtrat der Stadt Seßlach, 05/08-05/14 stellvertretender Bürgermeister der Stadt Seßlach, 05/14-11/18 1. Bürgermeister der Stadt Seßlach, seit 2015 Kreisvorsitzender CSU Coburg-Land, Mitgliedschaften bei DJK/FC Seßlach, Feuerwehrverein Seßlach, Sportfischerverein Seßlach, Faschingsverein Seßlach, Reservistenkameradschaft Heuberg, OV VDK Seßlach, Vorsitzender, OBO-Offene Behindertenarbeit Oberfranken.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
CSU
Stimmkreis:
Coburg
Ältestenrat:
05.12.2018 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
28.11.2018 - heute Ausschuss für Gesundheit und Pflege (Mitglied)
28.11.2018 - heute Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung (Mitglied)
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Erster Bürgermeister, Stadt Seßlach
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder sonstigen Gremiums einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
1. Interimsgeschäftsführer, Diakoniestation Weitramsdorf-Seßlach GmbH, Schulstr. 9, 96145 Seßlach 2. Mitglied im Wirtschaftsbeirat, HUK-Coburg Versicherungen, 96450 Coburg, seit 01.07.2019
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
Mitglied des Kreistages, Kreistag zu Coburg, Landratsamt Coburg
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbands, einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung:
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.