1993-1997 Grundschule Niederraunau, 1997-2006 Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach, 2006-2013 Studium Englisch, Geschichte und Sozialkunde für Lehramt an Gymnasien an der Universität Augsburg, 2014-2016 Referendariat Gymnasium Donauwörth und Gymnasium Friedberg, 2016-10/2018 Studienrat am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Günzburg-Krumbach.
Seit 2005 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen, 2011-2020 Kreisvorsitzender Landkreis Günzburg, 2014-2018 Bezirksvorsitzender Grüne Schwaben, seit 2014 Kreisrat im Landkreis Günzburg, seit 2018 Mitglied des Bayerischen Landtags.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Schwaben
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2019 - heute Medienrat (Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
11.12.2018 - 30.10.2023 stellvertretender Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Bezirkskrankenhaus Günzburg, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Nr. 1.6 der Verhaltensregeln innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.