1993-1997 Grundschule Niederraunau, 1997-2006 Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach, 2006-2013 Studium Englisch, Geschichte und Sozialkunde für Lehramt an Gymnasien an der Universität Augsburg, 2014-2016 Referendariat Gymnasium Donauwörth und Gymnasium Friedberg, 2016-10/2018 Studienrat am Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Günzburg-Krumbach. Seit 2005 Mitglied Bündnis 90/Die Grünen, seit 2011 Kreisvorsitzender Landkreis Günzburg, 2014-2018 Bezirksvorsitzender Schwaben, seit 2014 Kreisrat im Landkreis Günzburg.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 05.11.2018 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
05.11.2018 bis heute
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlkreis:
Schwaben
Ausschüsse:
08.12.2021 - heute „Untersuchungsausschuss Maske“ (stv. Mitglied)
28.11.2018 - heute Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
Weitere Gremien:
23.01.2019 - heute Landessportbeirat (Mitglied)
01.01.2019 - heute Medienrat (Mitglied)
01.01.2019 - heute Verwaltungsrat für die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (stv. Mitglied)
11.12.2018 - heute stellvertretender Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Bezirkskrankenhaus Günzburg, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie
Hinweis: Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten ab 1. April 2022 befinden sich derzeit noch in Aktualisierung.
Vor der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit:
Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstands, Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Beirats oder eines sonstigen Gremiums einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts:
1. Mitglied des Kreistags, Landkreis Günzburg
2. Mitglied des Verwaltungsrats, Kommunalunternehmen "Kreiskliniken Günzburg-Krumbach", Günzburg, beendet seit 01.05.2020 3. Mitglied des Aufsichtsrats, "Ambulante Medizin Kreiskliniken Günzburg-Krumbach gGmbH", beendet seit 01.05.2020
Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind und welchen Euro-Beträgen die Stufen von 1 bis 10 entsprechen, ist in den Verhaltensregeln festgelegt.