Seit 1989 Freie Wählergemeinschaft Ismaning, seit 1996 Gemeinderat in Ismaning, seit 2008 Kreisrat Landkreis München, seit 2009 Kreisvorsitzender Freie Wähler Landkreis München
Freiwillige Feuerwehr Ismaning, Kolping Ismaning, Verband für Landwirtschaftliche Fachbildung 1. Vorstand München und stellv. Vorstand Oberbayern, seit März 2017 Mitglied des Aufsichtsrates der Brauereigenossenschaft Ismaning.
(Die Biografie beruht auf eigenen Angaben des Mitglieds des Landtags.)
Mitglied des Landtags: 07.10.2013 bis heute
Fraktionszugehörigkeit
07.10.2013 bis heute
FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Oberbayern
Ältestenrat:
15.11.2023 - heute Ältestenrat (stv. Mitglied)
Ausschüsse:
21.11.2023 - heute Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Mitglied)
Weitere Gremien:
01.01.2024 - heute Medienrat (Mitglied)
30.11.2023 - heute stellvertretender Vorsitzender des Maßregelvollzugsbeirates Isar-Amper-Klinikum gGmbH, Klinikum München-Ost, Fachbereich Forensik, Haar
01.01.2019 - 31.12.2023 Medienrat (Mitglied)
Weitere Funktionen:
27.11.2023 - heute Stv. Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
25.09.2019 - 22.04.2021 Ausschuss für Bildung und Kultus (Mitglied)
28.11.2018 - 30.10.2023 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Mitglied)
Weitere Gremien:
05.12.2019 - 22.04.2021 Landesbeirat für Erwachsenenbildung (Mitglied)
23.01.2019 - 30.10.2023 Beirat beim Unternehmen Bayerische Staatsforsten (Mitglied)
01.01.2019 - 31.12.2023 Medienrat (Mitglied)
Wahlkreis:
Oberbayern
Ausschüsse:
06.11.2013 - 05.11.2018 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz (Mitglied)
Anzeigen nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Bayerischen Landtags sind gemäß Art. 34 Abs. 5 BayAbgG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag einzureichen. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden baldmöglichst nach Bearbeitung der Daten veröffentlicht.
* Ergänzende Hinweise zur Höhe der veröffentlichten Einkünfte Die veröffentlichten Einkünfte dienen der Transparenz von Finanzbeziehungen und bilden nicht die Einkommensverhältnisse für die private Lebensführung der Mitglieder des Landtags ab. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln ausschließlich die zugeflossenen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Nicht in Abzug gebracht werden daher Steuern und Abgaben, eigene Aufwendungen, Werbungskosten oder Betriebsausgaben (wie beispielsweise betriebliche Aufwendungen für Personal, Maschinen, Betriebsmittel) sowie sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet daher nicht das zu versteuernde Einkommen.
Abweichend hiervon handelt es sich bei Beträgen, die mit ** gekennzeichnet sind, um Einkünfte aus Umsatzerlösen, für die anstatt der Bruttobeträge der Gewinn vor Steuern maßgeblich ist.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Welche Angaben der Abgeordneten veröffentlichungspflichtig sind, ist im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) – „Dritter Teil Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags“ – festgelegt.